Mit der Einführung der Bauproduktenverordnung (EU-BAUPVO Nr. 305/2011) und mit dem Ende der Koexistenzphase am 30.06.2014 muss jeder Hersteller von Bauprodukten aus Stahl oder Aluminium diese auf der Grundlage der DIN EN 1090 mit einem CE-Zeichen und einer Leistungserklärung kennzeichnen.
Am 28. November 2017 erhielten wir das ZDH ZERT DIN EN 1090.